Bild übernommen von https://www.inklusions-initiative.ch

Inklusion: ein politischer Auftrag!

Die Behindertenrechtskonvention der UNO (UN-BRK) verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, damit auch die Schweiz, zur praktischen Umsetzung der Gleichberechtigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung. Die Inklusionsinitiative will dem durch einen Verfassungsartikel Geltung verschaffen.

Im September 2024 wurde die «Inklusionsinitiative – Für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen» eingereicht. Der Verein Age Plus teilt und unterstützt deren Anliegen.

Autor

Hans Rudolf Schelling

Schriftführer

18.05.2026

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Inklusionsinitiative – Für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Am 5. September 2024 reichte der Verein für eine inklusive Schweiz zusammen mit weiteren Organisationen die nationale Volksinitiative «Inklusionsinitiative – Für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen» mit über 100'000 Unterschriften ein.

Das Anliegen der Initiative ist die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung, und das als verfassungsmässiger Auftrag. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Zwar besteht in der Schweiz ein Behindertengleichstellungsgesetz, und sie hat die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Die Praxis auf den Ebenen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden hinkt indessen diesen Verpflichtungen noch weit hinterher.

Die Bundesverfassung soll wie folgt ergänzt werden:

Art. 8a Rechte von Menschen mit Behinderungen

¹ Das Gesetz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auf personelle und technische Assistenz.

² Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und den Ort, an dem sie wohnen, frei zu wählen; sie haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.

Dem Initiativkomitee gehören neben den ursprünglichen Wegbereitern Islam Alijaj, Nationalrat ZH, und Daniel Graf, Stiftungsrat der Stiftung für direkte Demokratie, weitere National- und Ständerät:innen sowie Vertreter:innen von Behindertenorganisationen an. Als Trägerschaft fungieren die Organisationen Agile, Amnesty International, Inclusion Handicap und Tatkraft; rund 100 Fach- und politische Organisationen zählen zum Unterstützungsnetzwerk.

Auch Age Plus unterstützt die Anliegen der Initiative; Gleichberechtigung und Inklusion dürfen auch keine Altersgrenze kennen!

Gegenvorschlag des Bundesrates überzeugt (noch?) nicht

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und möchte ihr einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen, der aus einem neuen Rahmengesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und einer Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung besteht. 

Kritikpunkte der Initiant:innen am Gegenvorschlag:

  • Drei Viertel der Menschen mit Behinderungen werden vom neuen Inklusionsgesetz nicht erfasst.
  • Das Geld geht weiterhin an Institutionen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht frei wählen, wie und wo sie wohnen wollen.
  • Das Gesetz kümmert sich nur um das Wohnen. Wichtige Lebensbereiche, wie Bildung Arbeit, Kultur, Freizeit oder Verkehr fehlen.

Die Vernehmlassung zum Gegenvorschlag wurde im Oktober 2025 abgeschlossen, der Bericht dazu Ende Februar 2026 publiziert. Derzeit berät die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) über das Geschäft.

Ein allenfalls überarbeiteter oder ergänzter Gegenvorschlag steht derzeit (Mitte Mai 2026) noch aus.